Wie definiert sich eine Berufsunfähigkeit?

Welche Kriterien werden herangeführt, wenn es um die Definition der Berufsunfähigkeit geht? Ohne genau zu wissen, was die Berufsunfähigkeit wirklich ist, sollte kein Verbraucher eine Versicherung abschliessen.
Kategorie: Wirtschaft: Finanzen: Versicherungen

Wer vor finanziellen Engpässen gewappnet sein möchte, sollte es nicht verpassen, sich und seine Familie im Falle einer Berufsunfähigkeit abzusichern.

Nur allzu gern schieben die meisten den Gedanken an einen Unfall oder gar an eine schwere Erkrankung von sich. Tritt jedoch der Fall ein, dass der Verdienst wegfällt, kann der bis dahin gewohnte Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten werden.

Wer denkt, dass die gesetzliche Invalidenrente den Verdienstausfall ausgleichen kann, wird schnell mit der Realität konfrontiert.

Wenn ein Schadensfall eingetreten ist und der Arbeitnehmer muss mit körperlichen Einschränkungen kämpfen, werden finanzielle Abstriche durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gemindert. Jedoch steht immer die Frage im Raum, wann eine solche Versicherung eintritt.

In der Regel liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte dauerhaft außer Stande ist, seinen Beruf auszuüben, der der individuellen Lebensstellung und den Fähigkeiten angepasst war. Vorangegangen sein müssen dann ein berufsbedingter Kräfteverfall, eine schwere Erkrankung, oder eine Körperverletzung.

Die Versicherung wird auch prüfen, ob der Geschädigte eine andere Tätigkeit ausüben kann. Beurteilt wird dann aufgrund der Ausbildung und des erworbenen Wissens, sowie die Gehaltseinstufung. Damit soll gewährleistet werden, dass der Versicherungsnehmer nicht abqualifiziert werden kann.

Dennoch sollte man vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unterschiedliche Angebote miteinander vergleichen, denn gerade das Kriterium Leistungserbringung nimmt einen hohen Stellenwert ein. Auch sollte man der zu erwartenden Rentenhöhe eine besondere Beachtung schenken. Naturgemäß richten sich die Leistungen nach dem jeweiligen Invaliditätsgrad. Schon beim Abschluss muss man darauf achten, dass eine entsprechend hohe Summe vereinbart wird, um finanzielle Lücken zu vermeiden.

Die Pauschalregelung sichert grundsätzlich eine volle Rentenzahlung zu, wenn nachweislich eine 50prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt. Wird dieser Grad nicht erreicht, geht der Versicherte leer aus. Daher kann man dem Staffelsystem den Vorzug geben, da dieses flexibler umgesetzt werden kann. Denn viele Berufsunfähigkeiten stellen sich meist im schleichenden Verlauf einer schweren Erkrankung ein. Gezahlt wird in diesen Fällen dann bereits ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent in Form einer anteiligen Rente, die dem Grad der Invalidität angepasst ist.
Mit einer vollen Rentenzahlung kann man rechnen, wenn der Versicherungsnehmer zu wenigstens 75 Prozent berufsunfähig geworden ist.

Ein Artikel von www.finance-store.de von Robert Jacobi - info@finance-store.de

Datum: 08.09.2007
Author: Robert Jacobi
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