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Anlässe für die Benötigung von Immobiliengutachten können beispielsweise sein:
- Ankauf oder Verkauf von Immobilien
- Schenkungs-, Scheidungs- sowie Erbschaftsangelegenheiten
- Beleihungszwecke zur Vorlage für Kreditinstitute
- Ermittlung von Grundstücksbelastungen wie z.B. Erbbau-, Wohnungs-, Wegerecht, Nießbrauch, Leibrente etc.
- Mängel und Schäden an Gebäuden (Beurteilung der Bausubstanz, Feuchteschäden, Abdichtungs- und Schimmelpilzschäden)
Unsere Vorteile sind:
- nahezu immer die günstigte Honorarberechnung, die rechtlich zulässig ist....
- kürzeste Lieferzeiten bis zur Vorlage des Gutachtens...
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot! Sprechen Sie uns an! |